Testbetrieb bis Frühling 2024

Im Verlauf des Novembers 2023 starten Versuche für die Behandlung von PFAS-haltigem Material. PFAS sind chemisch, biologisch und thermisch sehr stabile und auf natürliche weise kaum abbaubare Substanzen.

Die Versuche für die Behandlung von PFAS-haltigem Material werden sowohl im Labor als auch auf der Anlage vor Ort durchgeführt. Die Versuche sollen Aufschluss darüber geben, ob und wie die Problematik der PFAS während der laufenden Sanierung gelöst werden kann und mit welchen Kosten dies verbunden ist. Die Testphase dauert bis Frühling 2024.

Parallel zum Testbetrieb gilt es zusammen mit den Deponiebetreibern für die Abfälle mit einer verbleibenden PFAS-Belastung Lösungen zu finden. Nach Abschluss der Versuchsphase werden Stadt und Kanton im Frühling 2024 Bilanz ziehen und eine Gesamtbetrachtung zum weiteren Vorgehen machen. Dabei muss auch ein möglicher Baustellenunterbruch bis zur Entwicklung einer verlässlichen PFAS-Praxis im Rahmen des Vollzugs des Schweizer Umweltrechts in Erwägung gezogen werden.

Wie es dazu kam:
Für PFAS wurden in der Schweiz bis jetzt keine allgemeingültigen Grenzwerte festgelegt. Im Januar 2023 hat der Bund Grenzwerte für die Einzelfallbetrachtung kommuniziert. Wird in Abfällen PFAS nachgewiesen, definiert das Bundesamt für Umwelt (BAFU) seither projektspezifische Grenzwerte für deren Entsorgung. Aufgrund der neuen Praxis, beantragte der Kanton beim BAFU projektspezifische Grenzwerte für den Stadtmist und der Stadtmist wurde auf PFAS untersucht. Die Beprobungen wiesen PFAS nach, insbesondere in den jüngeren Deponiebereichen des Spitelfeldes und des Oberen Einschlags. Ebenso fanden sich diese Substanzen in den Produkten der Abfallbehandlungsanlage. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung geht von den nachgewiesenen PFAS-Belastungen nicht aus. Die neuen Erkenntnisse bedingen jedoch Anpassungen bei der Abfallbehandlung.